Alwas Consulting/BUND: Gutachten „Umweltverträgliche Alternativen zum Abbau von Naturgips“
Für den
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. – BUND / 20.09.2020
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. – BUND / 20.09.2020
Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-Erden-Industrie bis 2040 in Deutschland https://cdn.prod.website-files.com/664355396b105bd9a4e9cadb/665dd3a096315c0e03fb96fd_2022-04-20_BBS_Rohstoffstudie_01_ONLINE.pdf
Das Forschungsprojekt RCPoroGipsWandPutz des WIR!-Bündnisses zielt darauf ab, nachhaltige Bauprodukte aus Porenbeton-Brechsand und Gips zu entwickeln, um Primärgips zu reduzieren und Porenbetonabfälle zu verwerten. Dies wird durch innovative Wandfüllungen und Leichtputze erreicht, die ressourcenschonend sind. https://www.ingenieur.de/fachmedien/konstruktion/werkstoffe/gips-recycling-forschungsprojekt-entwickelt-nachhaltige-loesungen
Gipsrecycling entwickelt sich zu einer wichtigen Säule der nationalen Rohstoffversorgung. Darauf weist der Bundesverband der Gipsindustrie hin. https://www.geb-info.de/bautechnik/recyclingquote-von-gips-gesteigert
Unter dem Namen GipsBack führt Knauf ein bundesweites Rücknahme-System für Gipsplattenverschnitt auf Baustellen ein. Das gemeinsam mit dem Partner GFR (Gesellschaft für die Aufbereitung und Verwertung von Reststoffen) entwickelte System biete eine einfache und nutzerfreundliche Lösung für die Rücknahme von sortenreinen Gipsplattenabfällen, heißt es vom Baustoffhersteller. https://www.baustoffmarkt-online.de/knauf-startet-gipsback-30042025
Geplanter Gipsabbau in Sachsen-Anhalt und möglicher Verstoß gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-002637/2024an die KommissionArtikel 144 der GeschäftsordnungManuela Ripa (PPE) Das international tätige gipsverarbeitende Unternehmen Knauf Gips KG beantragt sieben Probebohrungen in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts (Deutschland). Die dortige Landschaft ist aufgrund des besonderen Gipskarst-Ökosystems weltweit einzigartig und daher im Fall von…