Rechtslupe: Naturgipsvorkommen im Südharz – aber vorläufig keine Probebohrungen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND gegen den Bescheid des Landkreis Mansfeld-Südharz vom 9. Dezember 2024 wiederhergestellt, wonach der Landkreis der Beigeladenen Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz genehmigt hatte. Damit sind vorläufig (bis zur Entscheidung über den Widerspruch des BUND gegen die Genehmigung zur Durchführung) weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz gestoppt.

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/umweltrecht/naturgipsvorkommen-im-suedharz-aber-vorlaeufig-keine-probebohrungen-3301968

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