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EU-Parlament: Geplanter Gipsabbau in Sachsen-Anhalt und möglicher Verstoß gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)

Europäisches Parlament – Parlamentarische Anfrage – P-002637/2024

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung  P-002637/2024
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Manuela Ripa (PPE)

Das international tätige gipsverarbeitende Unternehmen Knauf Gips KG beantragt sieben Probebohrungen in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts (Deutschland). Die dortige Landschaft ist aufgrund des besonderen Gipskarst-Ökosystems weltweit einzigartig und daher im Fall von Zerstörungen nicht wiederherstellbar. Betroffen sind mehrere Gebiete, die unter der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) unionsrechtlich geschützt sind. Dazu gehört insbesondere das FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code DE 4432-301).

  1. Hat die Kommission Kenntnisse zum laufenden Genehmigungsverfahren für die sieben beantragten Probebohrungen?
  2. Sieht die Kommission in einer möglichen Genehmigung der Probebohrungen einen Verstoß gegen die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
  3. Falls ja, plant die Kommission zu intervenieren, bzw. gab es bereits einen entsprechenden Austausch zwischen der Kommission und den zuständigen Behörden?

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