MZ: Gerichtsbeschluss – Landkreis muss Gips-Probebohrungen im Karstgebiet stoppen
Verwaltungsgericht Halle erlässt einen sogenannten Schiebebeschluss. Welche Konsequenzen er hat.
Verwaltungsgericht Halle erlässt einen sogenannten Schiebebeschluss. Welche Konsequenzen er hat.
Der BUND reichte eine 13-seitige ablehnende Stellungnahme beim Landkreis Mansfeld-Südharz ein. – Protestbriefe aus der Bevölkerung und von Fachleuten der Höhlenforschung und Geologie – Landschaft ist weltweit einziger Gipskarst mit üppiger Bewaldung. – Studie zeigt, dass Ausstieg aus dem Naturgips bis 2045 möglich ist.
Umweltschützer sind gegen Erkundungsbohrungen für einen möglichen Gipsabbau vor Gericht gezogen. Jetzt gab es eine schnelle erste Entscheidung. https://www.stern.de/gesellschaft/regional/sachsen-anhalt/umwelt–gericht-stoppt-gips-probebohrungen-im-suedharz-35314596.html
Der BUND hat bezüglich der Probebohrungen in der Karstlandschaft Südharz das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet. Das hat nun die Probebohrungen vorerst untersagt. https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/nach-beschwerde-des-bund-gericht-stoppt-probebohrungen-nach-gips-im-sudharz-3995795
Im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz soll es in Zukunft Probebohrungen nach Gips geben. Die Bohrungen sind umstritten, Umweltverbände befürchten, dass das Schutzgebiet zerstört werden könnte. Umweltschützer wollen gegen die Probebohrungen Klage einrichen. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/mansfeld/probebohrung-karstlandschaft-suedharz-100.html
Zu den geplanten Gips-Probebohrungen im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz hat sich nun die EU-Kommission geäußert. Doch einige Argumente hierzu widersprechen sich. https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/gips-probebohrungen-in-sudharz-so-positioniert-sich-die-eu-kommission-3982136
Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlaubt der Firma Knauf Probebohrungen nach möglichen Gipsvorkommen vorzunehmen. Umweltschützer waren zu der Veranstaltung nicht eingeladen. https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/probebohrungen-der-firma-knauf-nach-gips-sind-genehmigt-so-begrundet-der-landkreis-msh-die-entscheidung-3961556